Mit einer Energiegemeinschaft können mehrere Haushalte oder Gebäude lokal erzeugte Elektrizität gemeinsam nutzen. Teilnehmende können so von tieferen Energiekosten und einem höheren Eigenverbrauchsanteil profitieren und somit ein eine nachhaltige Energiezukunft investieren.
Eigenverbrauch von Energie bedeutet, dass die Energie von der eigenen Anlage (z.B. Photovoltaikanlage) nicht ins öffentliche Netz eingespeist sondern direkt durch den Anlageeigentümer oder durch eine Gemeinschaft (innerhalb eines definierten Nutzerkreises) genutzt wird. Dies kann im eigenen Haushalt oder Unternehmen geschehen, aber auch im Rahmen einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG, vEVG), einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV/vZEV) oder einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG).
Je nach gewähltem Modell unterscheiden sich die technischen Anforderungen, die vertraglichen Rahmenbedingungen sowie die Abwicklungsprozesse. Es empfiehlt sich deshalb, bereits bei der Projektierung einer eigenen PV-Anlage oder bei der Planung einer Energiegemeinschaft die passende Variante sorgfältig zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf Netzanschluss, Messkonzepte, Energieverrechnung und regulatorische Vorgaben.
Sie planen an Ihrer Liegenschaft eine gemeinsame Nutzung der Photovotaikanlage?
Für eine gemeinsame Nutzung der Photovoltaikanlage ihrer Liegenschaft bieten wir ihnen zwei Eigentverbrauchsmodelle zur Auswahl an:
1) ZEV Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
EnG Artikel 17; Eigenverbrauch als geregelter Zusammenschluss
- Mehrere Grundeigentümer schliessen sich zu einem ZEV zusammen
- Grundeigentümer richtet Eigenverbrauch für seine Mieter/Pächter ein. Es gelten die Mieterschutzbestimmungen.
Preisblatt EWR.ZEV 2026
Preisblatt EWR.ZEV 2025
2) Eigenverbrauch PLUS
Umsetzungsempfehlung basierend auf EnG Artikel 16 Abs. 1; Eigenverbrauch ohne ZEV, Endverbraucher bleiben
Kunden der EW Rothrist AG
- Stromproduktion auf dem Gebäude/Gelände
- Mehrere Endverbraucher ohne Zusammenschluss
Beachten Sie auch die Empfehlungen des Verbands Aargauer Stromversorger. Die Grundidee des EVP wird genau erläutert und mit Abrechnungsbeispielen und Energie- und Geldflüssen erklärt.
VAS-Empfehlungen im Umgang mit dem Eigenverbrauch am Ort der Produktion
Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist ein Zusammenschluss von Produzenten und Verbraucher, die innerhalb eines Quartiers oder einer ganzen Gemeinde gemeinsam lokal erzeugten erneuerbaren Strom nutzen. Dabei entsteht ein lokaler Marktplatz, auf dem Stromproduzenten und Verbrauchern Strom direkt miteinander handeln können. So kann lokal produzierter Strom zu besseren Konditionen verkauft und bezogen werden, als dies über den regulären Tarif des Netzbetreibers möglich wäre. Die Möglichkeit eine LEG zu bilden, ist durch die Gemeindegrenze sowie die Netztopologie (gleiche Netzebene und derselbe Verteilnetzbetreiber) begrenzt.
Voraussetzungen:
- Alle Teilnehmer müssen in der gleichen Gemeinde, am Netz des gleichen Verteilnetzbetreibers und auf derselben Netzebene angeschlossen sein.
- Die Produktionsleistung der Energieerzeugungsanlagen von erneuerbarer Energie entspricht mindestens 5 % der Anschlussleistung aller Teilnehmenden (wird bei der Anmeldung von der EW Rothrist AG geprüft)
- Alle teilnehmenden Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen müssen mit intelligenten Messsystemen (kommunikativen Smart Metern) ausgestattet sein.
- Für die Vermarktung des LEG-Stroms darf die Netzebene 3 nicht verwendet werden.
- Die Teilnehmer müssen ihr Verhältnis schriftlich regeln und eine LEG-Vertretung benennen (Aussenvertretung).
Abrechnung:
- Die äussere Abrechnung erfolgt durch die EW Rothrist AG für jeden einzelnen Teilnehmer, basierend auf den Lastgangdaten und für den Stromanteil, welcher nicht aus der LEG bezogen wird.
- Für die Abrechnung innerhalb der LEG zwischen den Teilnehmenden ist die LEG-Vertretung oder ein beauftragter Abrechnungsdienstleister zuständig.
- Im Gegensatz zu einem ZEV/vZEV bleiben die einzelnen Teilnehmenden in der LEG direkte EWR Kundschaft.
Vorteile:
- Ein Produzent kann seine lokal erzeugte Energie in einer LEG an einen grösseren Kreis von Abnehmern und zu einem höheren Preis verkaufen, als die Einspeisevergütung des Verteilnetzbetreibers. Dadurch verbessert sich die Wirtschaftlichkeit der Anlage und die Investition amortisiert sich schneller.
- Die Teilnehmenden erhalten für den Anteil des bezogenen LEG-Stroms einen Rabatt auf den Netznutzungstarif. So erhalten sie den Strom zu günstigeren Konditionen, als sie ihn beim Verteilnetzbetreiber bezahlen müssten.
- Ein- und Austritte in eine LEG benötigen keine Anpassung an den elektrischen Installationen.
- Teilnehmende PV-Anlagen werden vom Verteilnetzbetreiber (VNB) als eigenständige Anlagen behandelt. Aufgrund der kleineren Anlagenleistung ist oftmals die Rückliefervergütung besser als in einem ZEV/vZEV Konstrukt.
Tarife:
Für den lokal erzeugten und innerhalb der LEG gehandelten Strom, den sogenannten LEG-Strom, können die Teilnehmer den Energiepreis grundsätzlich frei vereinbaren. Anders als beim ZEV/vZEV, gibt es in einer LEG nach dem Energiegesetz (EnG) keine gesetzliche Preisobergrenze gegenüber dem Standardtarif des VNB. LEGs unterliegen hier primär dem Obligationenrecht (Missbrauch, AGB) und dem Kartellrecht (Marktmacht, Diskriminierung).
Die Nutzung des öffentlichen Netzes für den LEG-Strom bleibt entgeltpflichtig. Die Teilnehmer haben aber auf den Anteil des LEG-Stroms einen Rabatt:
- 40 % Rabatt auf den Netznutzungstarif bei Nutzung einer Netzebene (alle LEG Teilnehmer befinden sich im selben Trafokreis)
- 20 % Rabatt auf den Netznutzungstarif bei Nutzung mehreren Netzebenen (ein oder alle LEG Teilnehmer befinden sich in unterschiedlichen Trafokreisen)
Dieser Rabatt gilt für den Netznutzungstarif bestehend aus Arbeitstarif, Grundtarif und Leistungstarif. Dieser Rabatt gilt nicht für den Messtarif, die Blindenergie und sämtliche Abgaben (SDL, Stromreserve, Solidarisierte Stromkosten, Netzzuschlag, Konzessionsabgaben).
Innerhalb der LEG können die Teilnehmer abweichende Verteilungsschlüssel vereinbaren (z. B. wer welchen Fixkostenanteil trägt, wie Rabatte verteilt werden). Das ist zivilrechtlich weitgehend frei, solange alle Teilnehmer transparent informiert sind und keine missbräuchlichen oder sittenwidrigen Klauseln verwendet werden. Deckt der LEG Strom den Bedarf eines Teilnehmers nicht, liefert die EW Rothrist AG den Rest-Strom. Der Tarif für den Nettostrom entspricht dem von den Teilnehmern individuell gewählten Stromprodukt.
Rechte und Pflichten
In einer LEG bleiben die einzelnen Teilnehmer Endkunden des VNB. Im Gegensatz zu einem ZEV/vZEV gibt es in einer LEG keine solidarische Haftung.
Im Rahmen der Gründung einer LEG wird durch die Teilnehmenden eine LEG-Vertretung bestimmt.
- Dieser Regelt die Konditionen innerhalb der LEG mit den Teilnehmenden in einem Vertrag.
- LEG-Vertretung vertritt die LEG gegenüber dem VNB und meldet dem VNB Mutationen in der LEG.
- Das verbrauchsabhängige Verrechnen des direkt vermarkteten LEG-Stroms an die Teilnehmenden ist Sache der LEG-Vertretung.
- Der VNB stellt den LEG-Teilnehmenden die Rechnung für den Rest-Strom (reduzierter Netznutzungstarif auf Anteil LEG-Strom, reguläre Netznutzung für den Anteil des Rest-Stroms inkl. Messtarif. Die Rechnungsstellung kann indirekt auch über den LEG- Abrechnungsdienstleister erfolgen.
- Die LEG-Vertretung ist für das Inkasso des LEG-Stroms zuständig.
- Endverbraucher mit Marktzugang können ihren Strom am freien Markt beschaffen.
- Endverbraucher ohne Marktzugang können sich mit einer LEG nicht zusammenschliessen, um Marktzugang zu erlangen.
Anpassung oder Auflösung einer LEG
Falls sich die Ansprechperson (LEG-Vertretung), die Rechnungsadresse der LEG geändert haben, bitten wir Sie uns diese Mutation umgehend mitzuteilen.
Die Auflösung- bzw. Kündigungsfrist einer LEG beträgt mindestens drei Monate auf einen Monatswechsel.
Ein- und Austritte eines Teilnehmenden erfolgen unter Einhaltung der technischen Voraussetzungen jeweils per Monatsanfang bzw. Monatsende.
Matching-Plattform wird Ende Mai 2026 aufgeschaltet.
Sichere Installation von Plug-&-Play Photovoltaik-Anlagen (600W)
Plug-&-Play-Solaranlagen sind steckfertige Mini-Photovoltaik-Kleinanlagen, die ohne Fachwissen installiert werden können und den Strom direkt in eine Steckdose einspeisen. Als «Balkonkraftwerk» oder «Photovoltaik für jedermann» werden die Plug-&-Play-Anlagen im Handel angeboten. Ein Set besteht aus wenigen Komponenten: einem oder mehreren Solarpanels, die mit einem Kabel einfach mit der Steckdose verbunden werden. Damit der vom Balkonkraftwerk produzierte Gleichstrom im Haushalt genutzt werden kann, haben die Solarmodule einen fest integrierten Wechselrichter. Dieser wandelt den Gleichstrom in den bei uns gebräuchlichen Wechselstrom um, ehe er in den Stromkreislauf eingespeist wird.
Bei der Installation einer Plug-&-Play-Solaranlage müssen aus Sicherheitsgründen einige Punkte beachtet werden. Mobile Anlagen bis zu einer Leistung von 600 Watt dürfen in der Schweiz derzeit ohne Bewilligung montiert und angeschlossen werden. Der örtliche Netzbetreiber muss lediglich informiert werden.
Die Anmeldung ist mit einem der folgenden Formulare zu erledigen:
• Technisches Anschlussgesuch
• EW Rothrist AG Anmeldeformular für Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen
• Hersteller-Meldeformular», welches dem Produkt beiliegt
Bitte reichen Sie die Unterlagen elektronisch an folgende Mailadresse:
nfwrthrstch
Weitere wichtige Informationen finden Sie im Factsheet.
Downloads:
Beim Erweiterungsbau des Feuerwehrmagazins wurde am 25. Juni 2008 die Photovoltaikanlage von uns in Betrieb genommen. Die prognostizierte Jahresmenge von 30'000 kWh/Jahr wurde im ersten Betriebsjahr mit 31'712 kWh um 5,7 % übertroffen. Auf der Anzeigetafel vor dem Gemeindehaus ist die aktuelle Tagesleistung sowie die bisher produzierte Menge ersichtlich. Die Anlage liefert die Energie komplett ins Netz.
Klicken Sie auf das Bild oben, um im Solarlog die Leistungsfähigkeit der Anlage zu verfolgen.
Am 10. September 2015 konnten wir auf unserem Dach die zweite Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen. Die produzierte Energie wird für den Eigenverbrauch benötigt, der Rest wird in das Netz eingespiesen.
Seit Januar 2021 produziert die PV-Anlage bei PW Rägelerhof Fassung II in Rothrist Strom für den Eigenverbrauch, der Rest wird in das Netz eingespiesen.
Klicken Sie auf das Bild oben, um im Solarlog die Leistungsfähigkeit der Anlage zu verfolgen.
In Vordemwald wurde im März 2021 auf dem Dach der Rollhockeyhalle eine grosse Photovoltaikanlage in Betrieb genommen. Die in Zusammenarbeit mit der Einwohnergemeinde Vordemwald entstandene Anlage ist rund 940 m2 gross, umfasst 275 Doppelmodule und wird eine Jahresproduktion von rund 150‘000 Kilowattstunden Strom haben.
Die Photovoltaikanlage wurde für die Bezugsrechte unserer Kunden/innen erstellt. Die überschüssige Energie wird ins Netz eingespiesen.
Die Projekt- und Bauzeit bis zum Start der Photovoltaikanlage hat rund 2 Jahre gedauert.
Erweiterung der Anlage:
Neu wird auch das Dach der angrenzenden Holzschnitzelfeuerung mit PV-Modulen ausgestattet.
Erstellung 2023
Zusätzlich 27.2 kWp
Zusätzlich 30 kVA
Zusätzliche Module 64 Stk. à 425 Wp
Neu Total 214.2 kWp
Neu Total 190 kVA
Seit Februar 2024 produziert die PV-Anlage beim Mehrzweckgebäude (Feuerwehr) in Vordemwald Strom für den Eigenverbrauch, der Rest wird in das Netz eingespiesen
Im Störungsfall helfen wir Ihnen gerne mit unserem 24-h Pikettdienst.
EW Rothrist AG
Bernstrasse 106
4852 Rothrist
| Montag | 08:00 - 11:30 | 13:30 - 18:00 |
| Dienstag | 08:00 - 11:30 | 13:30 - 17:00 |
| Mittwoch | 08:00 - 11:30 | 13:30 - 17:00 |
| Donnerstag | 08:00 - 11:30 | 13:30 - 17:00 |
| Freitag | 08:00 - 11:30 | 13:30 - 16:00 |
Wir haben am 1. Mai geschlossen und sind am Montag, 4. Mai wieder für Sie da.
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