Energieberatung

 
 

energieberatungAARGAU Förderprogramm

Informationen zu Massnahmen, Vorgehensweisen oder Förderungen im Zusammenhang mit Modernisierungen, Um- oder Neubauten sowie Antworten zu Vorschriften, Normen oder Technik aus dem Bereich Energie erhalten Sie bei der energieberatungAARGAU.

Diese Dienstleistungen des Kantons Aargau, telefonisch oder per E-Mail, sind kostenlos. In diesen Fällen, oder wenn zusätzliche Unterstützung durch eine Energiefachperson gewünscht wird, wenden Sie sich an die energieberatungAARGAU.


Telefon 062 835 45 40
E-Mail nrgbrtnggch

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag, 08.30 bis 12.00 Uhr
und 13.30 bis 16.30 Uhr

energieberatungAARGAU
Förderprogramm BVU 2021

Elektroheizungen/Heizungscheck

Gemäss § 7 Abs. 2 und 3 des Energiegesetzes des Kantons Aargau, (EnergieG, SAR 773.200) vom 17. Januar 2012, sind neue ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen zur Gebäudebeheizung, zum Beispiel dezentrale Einzelspeicherheizungen, Infrarotheizungen, elektrische Bodenheizungen, zentrale Speicherheizungen etc., nicht zulässig.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen dezentralen Elektroheizungen (Einzelspeicher- oder el. Bodenheizungen) und zentralen Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem (el. Blockspeicherheizungen mit Bodenheizung).
Der Ersatz bestehender dezentraler Heizungssysteme ist erlaubt, jedoch nur der eins-zu-eins. Das bedeutet, dass zum Beispiel an Stelle eines dezentralen Einzelspeicherofens nur ein baugleiches Gerät eingesetzt werden darf, der Ersatz durch eine andere Technologie, wie zum Beispiel eine el. Infrarot-Flächenheizung, ist nicht zulässig.
Bei zentralen Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem ist auch der Ersatz nicht zulässig. Solche Elektroheizungen dürfen lediglich repariert werden. Ist eine Reparatur nicht möglich, muss ein alternatives Heizsystem wie zum Beispiel eine Wärmepumpe installiert werden.
Die energieberatungAARGAU unterstützt Gebäudeeigentümerinnen oder –eigentümer bei der Entscheidungsfindung
und empfiehlt bei einem geplanten Heizungsersatz die Durchführung eines Heizungs-Checks. Dieser umfasst folgende Leistungen:

  • Neutrale Beratung durch Heizungsfachleute vor Ort
  • Kontrolle der Wärmeerzeugung, -verteilung und Wärmeabgabe
  • Kontrolle der Trinkwarmwasser Aufbereitung
  • Informationen und Beratung für einen Heizungsersatz
  • Erläuterungen zur persönlichen Energiebuchhaltung und zu weiteren Dienstleistungen der energieberatungAARGAU.

Der Heizungs-Check hat einen Wert von Fr. 300.00. Die Kundenbeteiligung beträgt Fr. 100.00, den Restbetrag von Fr. 200.00 übernimmt der Kanton Aargau.
Informationen zu Massnahmen, Vorgehensweisen oder Förderungen im Zusammenhang mit Modernisierungen, Um- oder Neubauten sowie Antworten zu Vorschriften, Normen oder Technik aus dem Bereich Energie erhalten Sie kostenlos bei der energieberatungAARGAU – Eine Dienstleistung des Kantons Aargau.

Heizungscheck energieberatungAARGAU

 
 

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