Die EW Rothrist AG bietet in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister Energieberatung für Stromkunden im Versorgungsgebiet Rothrist/Vordemwald an:
Landwirtschaftsberatung
Leistungsempfänger: | Landwirte im Versorgungsgebiet |
Leistungsbeschrieb: | Energieeffizienzpotenzial im Betrieb Potential zur Nutzung erneuerbarer Energien Kostenschätzung der Massnahmen Hinweise auf Fördergelder |
Aufwand: | ca. 6 Stunden |
Kosten Kunden: | CHF 400.00 |
Förderungbeitrag Kanton: | CHF 450.00 |
Beratung für Kleinunternehmen
Leistungsempfänger: | Kleinunternehmen mit Stromverbrauch bis 100 MWh/Jahr |
Leistungsbeschrieb: | Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäudetechnik, Massnahmen und weiteres Vorgehen aufzeigen Informationen zu Fördermitteln |
Aufwand: | ca. 6.5 Stunden |
Kosten Kunden: | CHF 250.00 |
Förderungbeitrag Kanton: | CHF 800.00 |
KMU Stromsparprogramm
Leistungsempfänger: | Unternehmen im Bereich Produktion oder Verkauf (zwischen 100-500 MWh/Jahr Stromverbrauch) im Versorgungsgebiet |
Leistungsbeschrieb: | Grobanalyse zu Stromsparmassnahmen Feinanalyse zur Umsetzung der Stromsparmassnahmen inkl. Investitionskosten und Amortisationszeit-Berechnung 15 % der Investitionskosten der umgesetzten Stromsparmassnahmen |
Aufwand: | ca. 19 Stunden |
Kosten Kunden: | CHF 1'080.00 |
Förderungbeitrag ProKilowatt: | CHF 1'890.00 |
PEIK-Beratung für KMU
Leistungsempfänger: | KMU im Versorgungsgebiet |
Leistungsbeschrieb: | Fokus auf Effizienzpotential in den Bereichen Strom, Wärme und Treibstoff Betriebsoptimierungspotenzial und Entscheidungsgrundlage für Infrastrukturmassnahmen Potenzial zur Nutzung erneuerbarer Energien Kostenschätzung der Massnahmen Hinweise auf Fördergelder |
Aufwand: | ca. 20 Stunden |
Kosten Kunden: | Energiekosten |
Förderungbeitrag EnergieSchweiz: | CHF 1'590.00 |
EVA oder Zielvereinbarung für Grossverbraucher
Leistungsempfänger: | Grossverbraucher (0.5 GWh/Jahr Strom- / 5 GWh/Jahr Wärmeverbrauch) im Versorgungsgebiet |
Leistungsbeschrieb: | Ausarbeitung der Zielvereinbarung oder Energieverbrauchsanalyse mit wirtschaftlichen Energiesparmassnahmen (4 Jahre Payback bei Prozess- und 8 Jahre Payback bei Infrastrukturmassnahmen) Bei Zielvereinbarung jährliches Monitoring Unterstützung bei der Umsetzung der Massnahmen Hinweise auf Fördergelder |
Aufwand: | individuell |
Kosten Kunden: | nach Offerte |
Förderungbeitrag EnergieSchweiz: | keine |
Informationen zu Massnahmen, Vorgehensweisen oder Förderungen im Zusammenhang mit Modernisierungen, Um- oder Neubauten sowie Antworten zu Vorschriften, Normen oder Technik aus dem Bereich Energie erhalten Sie bei der energieberatungAARGAU.
Diese Dienstleistungen des Kantons Aargau, telefonisch oder per E-Mail, sind kostenlos. In diesen Fällen, oder wenn zusätzliche Unterstützung durch eine Energiefachperson gewünscht wird, wenden Sie sich an die energieberatungAARGAU.
Telefon 062 835 45 40
E-Mail nrgbrtnggch
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag, 08.30 bis 12.00 Uhr
und 13.30 bis 16.30 Uhr
Gemäss § 7 Abs. 2 und 3 des Energiegesetzes des Kantons Aargau, (EnergieG, SAR 773.200) vom 17. Januar 2012, sind neue ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen zur Gebäudebeheizung, zum Beispiel dezentrale Einzelspeicherheizungen, Infrarotheizungen, elektrische Bodenheizungen, zentrale Speicherheizungen etc., nicht zulässig.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen dezentralen Elektroheizungen (Einzelspeicher- oder el. Bodenheizungen) und zentralen Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem (el. Blockspeicherheizungen mit Bodenheizung).
Der Ersatz bestehender dezentraler Heizungssysteme ist erlaubt, jedoch nur der eins-zu-eins. Das bedeutet, dass zum Beispiel an Stelle eines dezentralen Einzelspeicherofens nur ein baugleiches Gerät eingesetzt werden darf, der Ersatz durch eine andere Technologie, wie zum Beispiel eine el. Infrarot-Flächenheizung, ist nicht zulässig.
Bei zentralen Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem ist auch der Ersatz nicht zulässig. Solche Elektroheizungen dürfen lediglich repariert werden. Ist eine Reparatur nicht möglich, muss ein alternatives Heizsystem wie zum Beispiel eine Wärmepumpe installiert werden.
Die energieberatungAARGAU unterstützt Gebäudeeigentümerinnen oder –eigentümer bei der Entscheidungsfindung
und empfiehlt bei einem geplanten Heizungsersatz die Durchführung eines Heizungs-Checks. Dieser umfasst folgende Leistungen:
Der Heizungs-Check hat einen Wert von Fr. 300.00. Die Kundenbeteiligung beträgt Fr. 100.00, den Restbetrag von Fr. 200.00 übernimmt der Kanton Aargau.
Informationen zu Massnahmen, Vorgehensweisen oder Förderungen im Zusammenhang mit Modernisierungen, Um- oder Neubauten sowie Antworten zu Vorschriften, Normen oder Technik aus dem Bereich Energie erhalten Sie kostenlos bei der energieberatungAARGAU – Eine Dienstleistung des Kantons Aargau.
Heizungscheck energieberatungAARGAU
Im Störungsfall helfen wir Ihnen gerne mit unserem 24-h Pikettdienst.
EW Rothrist AG
Bernstrasse 106
4852 Rothrist
Montag | 08:00 - 11:30 | 13:30 - 18:00 |
Dienstag | 08:00 - 11:30 | 13:30 - 17:00 |
Mittwoch | 08:00 - 11:30 | 13:30 - 17:00 |
Donnerstag | 08:00 - 11:30 | 13:30 - 17:00 |
Freitag | 08:00 - 11:30 | 13:30 - 16:00 |
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